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Am gestrigen Donnerstag verhängte die EU-Kommission eine Kartellstrafe in Höhe von 875 Millionen Euro an die deutschen Autobauer Volkswagen und BMW. Die Konzerne hatten sich zuvor abgesprochen die Adblue-Tanks mit einer bestimmten Größe auszustatten, was die EU-Behörde als illegal beurteilte. Außerdem gab gestern die EZB ihre neue Strategie für die Zukunft bekannt. Fortan soll unter anderem eine höhere Inflation toleriert werden und die Zwei-Säulen-Strategie hat ein Ende.

Nachdem in der vergangenen Woche die beiden deutschen Autokonzerne Volkswagen und BMW noch mitteilten, dass die Absatzzahlen in den USA im zweiten Quartal deutlich gesteigert werden konnten, erreichte die Unternehmen am gestrigen Donnerstag eine unangenehme Nachricht. Die EU-Kommission verhängte gestern Strafzahlungen von insgesamt 875 Millionen Euro an die beiden Konzerne im Rahmen einer Kartellstrafe. 502 Millionen Euro muss VW übernehmen, während BMW 373 Millionen Euro zahlen muss. Die EU-Behörde verhängt die Strafen, da die beiden Konzerne nach Informationen der Behörde bei der Abgasreinigung der Dieselfahrzeuge sich abgesprochen hatten und nicht miteinander konkurrieren wollten.
Auf Ingenieurstreffen legten die Unternehmen fest, dass die Adblue-Tanks in den Autos lediglich zehn Liter groß sein sollten. Darüber hinaus tauschten sie noch weitere Details aus, beispielsweise wie hoch der Verbrauch sein sollte. Um die Abgasvorschriften der EU einhalten zu können, entschied man sich dazu eine Harnstoffeinspritzung in Form des Adblues in die Autos einzubauen. Der dafür nötige Harnstoff wurde dann in den Adblue-Tanks gelagert. Laut der EU-Kommission sei die Absprache ein illegales Verhalten und würde den Wettbewerb, die Verminderung von Umweltbelastungen voranzutreiben, behindern.
Entgegen Volkswagen und BMW, zeigte sich Daimler, die ebenfalls im Kartell beteiligt waren, selbst an, sodass der Konzern als Kronzeuge straffrei blieb. Zwar reichte VW auch eine Selbstanzeige bei der EU-Kommission ein, doch konnte nur eine Strafminderung von 45 Prozent erreichen. Der bayerische Automobilkonzern BMW weigerte sich eine Anzeige einzureichen und muss daher die volle Höhe der Strafe zahlen. Aufgrund von weniger betroffenen Autos, fällt diese allerdings geringer aus, als die von VW.
Den beiden DAX®-Konzernen steht es nun zu, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen. Volkswagen wolle die Entscheidung prüfen und dann absehen, ob weitere Rechtsmittel gezogen werden, wie der Konzern gestern erklärte.

 

 

„Nahe an, aber unter zwei Prozent.“. Dies war seit 2003 die Marschroute der EZB hinsichtlich der Inflationsrate. Gestern gaben die europäischen Währungshüter nun bekannt, fortan ein Inflationsziel von zwei Prozent verfolgen und zeitweise eine höhere Inflation tolerieren zu wollen. EZB-Chefin Christine Lagarde betonte, dass die neue Formulierung klar mache, dass zwei Prozent keine Obergrenze mehr sei.
„Wenn die Wirtschaft sich am unteren Ende der nominalen Zinsskala bewegt, erfordert das eine besonders kraftvolle oder ausdauernde Geldpolitik, um zu verhindern, dass eine Inflation unterhalb des Ziels zur Gewohnheit wird.“, so heißt es offiziell seitens der EZB und gilt als Begründung einer zeitweise höheren Inflation.
Neben der Anpassung des Inflationsziels hat die EZB zudem beschlossen, künftig die Wohnkosten im Eigentum in die Berechnung der Inflation mit einzubeziehen. Bisher waren lediglich Mietkosten in die Berechnung der Teuerungsrate eingeflossen.
Auch hinsichtlich des Klimaschutzes möchten die europäischen Währungshüter zukünftig einen neuen Weg einschlagen. Mithilfe eines Aktionsplans soll Unternehmen besser aufgezeigt werden, wie Risiken des Klimawandels die Konzerne betreffen. Auf Basis dessen könnte die EZB dann auch nur noch Anleihen von Unternehmen kaufen, die beispielsweise bestimmte CO2-Ziele erreichen.
Die bisher existierende Zwei-Säulen-Strategie soll zudem künftig aufgehoben werden. In der Vergangenheit bildete neben der ökonomischen Analyse, die Analyse der Geldmengen, die zweite Säule der Geldpolitik. Dies soll nun ein Ende haben, sodass die beiden Bereiche integriert werden.

 

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Quelle: HSBC

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