Zur Strompreisbekämpfung gibt es zwei Methoden. Einmal eine Preisobergrenze und einmal eine Übergewinnsteuer bei energieerzeugenden Unternehmen zu erlassen. Bei einer Strompreis-Obergrenze ist das Problem die Höhe einer solchen Grenze. Zu niedrige Preise führen zu zu niedriger Produktion. Setzt man dagegen Preise fest, bei denen preisgünstige Atomkraftwerke, erneuerbare Energieproduzenten und Kohleelektrizitätserzeuger noch Gewinne machen, würde eine relativ hohe Menge an Strom erzeugt und der Preis wäre noch für die Volkswirtschaft verkraftbar.
Die EU-Kommission wird sich am 14.09. intensiv mit dieser Thematik beschäftigen. Laut einem Bericht der britischen Financial Times plant die EU-Kommission, eine Strompreis-Obergrenze für nicht auf Gas basierende Stromerzeugung von 200 €/ MWh einzuführen (deutscher Großhandels-Strompreis aktuell 530 €/MWh). Dieses Preisniveau wäre generell positiv für Stromerzeuger. Gilt dieser Preis dann auch für Industriekunden, wäre es zwar eine große Belastung auf der Kostenseite, allerdings hätte man zumindest wieder etwas mehr Planungssicherheit.
Jetzt den Solidvest-Newsletter für weitere spannende Infos abonnieren!
Sie erhalten als Neukunde und Miles & More Teilnehmer exklusiv und zeitlich begrenzt 1,0% Ihrer Anlagesumme (bis maximal 1.000 EUR) als Bonus sowie Prämienmeilen.
Risikohinweise: Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert Ihrer
Kapitalanlage kann fallen oder steigen. Es kann zu Verlusten des eingesetzten
Kapitals kommen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf unserer Website.
Neueste Kommentare