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Zur Strompreisbekämpfung gibt es zwei Methoden. Einmal eine Preisobergrenze und einmal eine Überge­winnsteuer bei energieerzeugenden Unternehmen zu erlassen. Bei einer Strompreis-Obergrenze ist das Pro­blem die Höhe einer solchen Grenze. Zu niedrige Preise führen zu zu niedriger Produktion. Setzt man dagegen Preise fest, bei denen preisgünstige Atomkraftwerke, erneuerbare Energieproduzenten und Kohleelektrizi­tätserzeuger noch Gewinne machen, würde eine relativ hohe Menge an Strom erzeugt und der Preis wäre noch für die Volkswirtschaft verkraftbar.

Die EU-Kommission wird sich am 14.09. intensiv mit dieser Thematik beschäftigen. Laut einem Bericht der britischen Financial Times plant die EU-Kommission, eine Strompreis-Obergrenze für nicht auf Gas basierende Stromerzeugung von 200 €/ MWh einzuführen (deutscher Großhandels-Strompreis aktuell 530 €/MWh). Dieses Preisniveau wäre generell positiv für Stromerzeuger. Gilt dieser Preis dann auch für Industriekunden, wäre es zwar eine große Belas­tung auf der Kostenseite, allerdings hätte man zumin­dest wieder etwas mehr Planungssicherheit.

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