Das Update zur Woche mit Dr. Martin Lück, Leiter Kapitalmarktstrategie bei BlackRock

[nhembed youtube=“Sl-n18NC7_4″]

BlackRock Marktausblick 29. Juni 2021

Standen in der letzten Woche noch die US-Geldpolitik und die Marktreaktion auf einen deutlich früheren „Lift-off“ der Fed im Mittelpunkt des Interesses, schiebt sich nun wieder die Fiskalpolitik auf die Agenda. Dies hat zu tun mit Äußerungen von Präsident Joe Biden, ein Deal bezüglich eines substanziellen Ausgabenpaketes sei in greifbare Nähe gerückt. „Deal“ ist hier wohl wirklich das richtige Wort, denn vermutlich ist hinter den Washingtoner Kulissen ein ziemlich wildes Geschacher über die Bühne gegangen, um die Zustimmung einer ausreichenden Zahl republikanischer Senatoren zu einem Infrastrukturprogramm zu erkaufen, das Biden und seine Leute als politischen Erfolg verkaufen können. So hat das jetzt angekündigte Paket einen Umfang von 579 Mrd. US-Dollar, wobei mit 312 Mrd. der Schwerpunkt auf der Transportinfrastruktur liegt, während Bereiche wie die Energie-, Klimaschutz- und Breitbandinfrastruktur mit respektive 73, 68 und 65 Mrd. US-Dollar deutlich zurückhaltender bedacht werden sollen und die Wasserversorgung mit 60 Mrd. noch etwas weiter zurücksteht. Auch fällt auf, dass der nun vorgelegte Plan nur einen Bruchteil des ursprünglich in Billionenhöhe erwarteten Ausgabenpaketes darstellt, was die Biden-Administration damit erklärt, dass es sich lediglich um den Teil eines über acht Jahre angelegten 1,2 Billionen-US-Dollar-Programmes handele. So ist die Tatsache an sich, dass es tatsächlich bezüglich des Infrastrukturpaketes eine Einigung geben könnte, die bedeutendere Nachricht als die geplanten Details des Programms selbst.

Sollte es Joe Biden wirklich gelungen sein, 11 republikanische Senatoren für seinen Gesetzentwurf zu gewinnen, würde dies den Demokraten helfen, die kritische Hürde von 60 Sitzen im Senat zu überspringen. Diese Hürde ist es, welche wegen der sogenannten Filibuster-Regelung regelmäßig dafür sorgt, dass Reformvorhaben in endlosen Debatten zerrieben werden und oft einen stillen Tod sterben. Schafft es also eine Vorlage, die Zustimmung von über 60 Senatoren zu garantieren, gilt der Entwurf als „Filibuster-proof“ und damit parteiübergreifend akzeptiert, woraufhin typischerweise beide politischen Lager versuchen, sich als Sieger darzustellen. Im gegenwärtigen politischen Klima Washingtons, das von rigoroser Verweigerung der Republikaner um Senatsgruppenchef Mitch McConnell geprägt wird, wäre eine derart erfolgreiche Gesetzesvorlage ein großer Erfolg des Präsidenten. Seine über drei Jahrzehnte Erfahrung als Strippenzieher im Senat würden sich gerade zu einem Zeitpunkt auszahlen, an dem sich mit Blick auf die Midterm-Wahlen des Herbstes 2022 das Zeitfenster zu schließen beginnt, in dem Biden mit so etwas wie Entgegenkommen seiner politischen Gegner rechnen kann. Aber auch bezüglich der konkreten Auswirkungen, die ein derartiges Infrastrukturprogramm bewirken könnte, wäre es ein wichtiger Baustein mit Blick auf Bidens Ziel, die Gräben in der amerikanischen Gesellschaft zu schließen. Denn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Amerikas verschlissener Infrastruktur, vor allem in den Regionen zwischen den Küsten, würde vielen kleinen US-Unternehmen und Gewerbetreibenden helfen, sowie potentiell hunderttausende Arbeitnehmer ohne Universitätsabschluss in Beschäftigung bringen. Übernimmt erst einmal die Wahlkampfregie mit Blick auf die Midterms (und dann am Horizont auch schon die Präsidentschaftswahl 2024) das Zepter, dürfte es mit derartigen überparteilichen Einigungen in Washington – und damit spürbaren Verbesserungen für die Menschen im Land – vorbei sein.

US-Unternehmen profitieren und brauchen keine Angst vor der Steuerkeule zu haben

Ein wichtiges Entgegenkommen der Biden-Administration beim Infrastruktur-Deal war offenbar der Verzicht auf eine unmittelbare Gegenfinanzierung durch die im Wahlkampf angekündigten Steuererhöhungen. So hat Biden bereits angedeutet, sich auch mit einer Anhebung des Unternehmenssteuersatzes von 21% auf 25% statt wie geplant 28% zufriedenzugeben, und auch dies erst auf Sicht. Zunächst sollen die Zusatzausgaben über ein Schließen der Steuerlücke finanziert werden, ausstehende Steuerschulden von Unternehmen also rigoroser eingetrieben werden. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv dies in der Generierung staatlicher Mehreinnahmen dann tatsächlich ausfällt. Aus heutiger Sicht lässt sich jedenfalls feststellen, dass der angekündigte Deal gut für US-Unternehmen wäre, vor allem kleinere, die typischerweise einen höheren Teil ihrer Umsätze im Heimatland erwirtschaften als internationale Großkonzerne. Und sollte dann irgendwann doch die Steuerschraube angezogen werden, könnten es auch eher letztere sein, deren Steuerlast steigt. Denn am Ziel einen globalen Minimalsteuer von 21% möchte die Biden-Administration festhalten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Erhalten Sie von iShares 1x monatlich: Experteneinschätzungen zum Marktgeschehen, aktuelle Produkttrends und Neues zum Thema ETF-Sparen.
Jetzt anmelden

Wichtige Hinweise

Alle Meinungen und Schätzungen in diesem Dokument, einschließlich Renditeprognosen, spiegeln unsere Beurteilung bei Redaktionsschluss wider, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise nicht als zutreffend erweisen.

Risikohinweise

Kapitalrisiko. Der Wert von Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl steigen als auch fallen und sind nicht garantiert. Anleger erhalten den ursprünglich angelegten Betrag möglicherweise nicht zurück.

Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für aktuelle oder zukünftige Ergebnisse und sollte nicht der einzige Faktor sein, der bei der Auswahl eines Produkts oder einer Strategie berücksichtigt wird.

Änderungen der Wechselkurse zwischen Währungen können dazu führen, dass der Wert von Anlagen sinkt oder steigt. Bei Fonds mit höherer Volatilität können die Schwankungen besonders ausgeprägt sein, und der Wert einer Anlage kann plötzlich und erheblich fallen. Steuersätze und die Grundlagen für die Besteuerung können sich von Zeit zu Zeit ändern.

Rechtliche Informationen

Bis zum 31. Dezember 2020 ist der Herausgeber BlackRock Advisors (UK) Limited, ein von der britischen Financial Conduct Authority („FCA“) zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen. Sitz: 12 Throgmorton Avenue, London, EC2N 2DL, England, Tel. +44 (0)20 7743 3000. Eingetragen in England und Wales unter der Nummer 00796793. Zu Ihrem Schutz werden Telefonate üblicherweise aufgezeichnet. Eine Liste aller Aktivitäten, für die BlackRock zugelassen ist, finden Sie auf der Website der Financial Conduct Authority.

Falls Großbritannien und die Europäische Union keine Vereinbarung abschließen, die es Unternehmen in Großbritannien erlaubt, in den Europäischen Wirtschaftsraum Finanzdienstleistungen zu erbringen, ist der Herausgeber dieser Materialien ab 1. Januar 2021:

(i) BlackRock Investment Management (UK) Limited für alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum und

(ii) BlackRock (Netherlands) B.V. für alle Länder im Europäischen Wirtschaftsraum.

BlackRock (Netherlands) B.V. wurde von der niederländischen Finanzmarktaufsicht zugelassen und wird von ihr beaufsichtigt. Eingetragener Firmensitz: Amstelplein 1, 1096 HA, Amsterdam, Tel.: +31(0)-20-549-5200. Handelsregister Nr. 17068311. Zu Ihrem Schutz werden Telefonate üblicherweise aufgezeichnet.

Alle hier angeführten Analysen wurden von BlackRock erstellt und können nach eigenem Ermessen verwendet werden. Die Resultate dieser Analysen werden nur bei bestimmten Gelegenheiten veröffentlicht. Die geäußerten Ansichten stellen keine Anlageberatung oder Beratung anderer Art dar und können sich ändern. Sie geben nicht unbedingt die Ansichten eines Unternehmens oder eines Teils eines Unternehmens innerhalb der BlackRock-Gruppe wieder, und es wird keinerlei Zusicherung gegeben, dass sie zutreffen.

Dieses Dokument dient nur Informationszwecken. Es stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Anlage in einen BlackRock Fonds dar und wurde nicht im Zusammenhang mit einem solchen Angebot erstellt.

© 2021 BlackRock, Inc. Sämtliche Rechte vorbehalten. BLACKROCK, iSHARES, BLACKROCK SOLUTIONS, BAUEN AUF BLACKROCK und WAS ALSO SOLL ICH MIT MEINEM GELD TUN sind Handelsmarken von BlackRock, Inc. oder ihren Niederlassungen in den USA und anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.