Steuerrecht für Trader – Wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)
Update: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland Pfalz (FG) bestätigt, dass ein Betroffener der Verlustverrechnungsbeschränkung die Steuerlast, die sich nach der aktuell gültigen Regel berechnet, nicht zu zahlen hat (im Fachjargon: dem Betroffenen wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gewährt).
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